Wozu eine Patientenverfügung?

Wir leben heutzutage länger, besser und bewusster. Die Errungenschaften der modernen Medizin sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Trotzdem erfahren wir täglich, wie Krankheit gegenwärtig ist: Ein Unfall, eine lebensbedrohliche Erkrankung, zunehmend schwere körperliche Abhängigkeit – die Weisheit, dass wir mitten im Leben vom Sterben umfangen sind, ist auch heute aktuell. Die Möglichkeiten der Medizin sind in vielen Situationen Grund zur Hoffnung und werden in Anspruch genommen. Andererseits gibt es auch Situationen, in denen unklar ist, ob eine medizinische Behandlung den gewünschten Erfolg bringt. In diesen Situationen ist es für Ärzte und Angehörige hilfreich zu wissen, wie der betroffene Mensch über seine Krankheit, sein Leben und sein Sterben denkt.

Ein urteilsfähiger Mensch entscheidet über die medizinischen Massnahmen, die vom Arzt oder der Ärztin vorgeschlagen werden und akzeptiert das Vorgehen oder lehnt es ab. So wird das Patienten-Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen. Doch was geschieht, wenn wir durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr fähig sind, den eigenen Willen zu bilden und zu äussern?

Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit festzuhalten, wie in Ihrem Sinn gehandelt werden soll, falls Sie sich nicht äussern können.

Bitte beachten Sie:

  • Es ist die Aufgabe des Patienten / der Patientin, den Arzt über das Vorhandensein einer Patientenverfügung zu informieren. Nur dann kann sie auch zur Anwendung kommen. Sie können dies – solange möglich – mündlich machen oder einen entsprechende Information im Portemonnaie mit sich tragen (vgl. auch Hinterlegung und Aktualisierung)
  • Nur eine aktuelle Patientenverfügung ist verbindlich. Sie sollten deshalb Ihre Patientenverfügung alle zwei bis fünf Jahre überprüfen, ggf. anpassen und in jedem Fall neu unterzeichnen. Nur dann muss sie beachtet werden.

Das Gespräch über die Patientenverfügung

Das Erstellen der Patientenverfügung berührt viele existentielle Fragen. Heute zu bedenken, was morgen sein kann, ist im Gespräch einfacher. Zögern Sie nicht, Ihren Haus-, oder Facharzt, die Pflegefachperson (z.B. Spitex) und Ihre Angehörigen anzusprechen. Sie können Ihnen beim Verfassen Ihrer Patientenverfügung behilflich sein.

Falls Sie eine Fachberatung wünschen, können Sie sich auch an GGG Voluntas wenden. [ Link Beratung ]

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