Hinterlegung und Aktualisierung
Verschiedene Möglichkeiten
Sie können Ihre Patientenverfügung bei nahen Angehörigen, evtl. bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihnen zu Hause aufbewahren. Zusätzlich bietet Ihnen die Medizinische Notrufzentrale Basel MNZ 061 261 15 15 einen Hinterlegungs-Service: Sie können Ihre Patientenverfügung per Post an die MNZ schicken wo sie dann sicher aufbewahrt wird. Diese Hinterlegung hat den Vorteil, dass Ihre Patientenverfügung im Bedarfsfall an einen Arzt oder eine Ärztin (bzw. ans Spital) übermittelt wird – und dies an 365 Tagen während 24 Stunden, also jederzeit!
Persönlicher Ausweis
Sie erhalten dann auch einen persönlichen Ausweis, der über das Vorhandensein Ihrer Patientenverfügung informiert. Darauf ist auch die Telefonnummer angegeben, unter welcher Ihre Patientenverfügung einfach und unkompliziert angefordert werden kann.
Erinnerung
Zusätzlich werden Sie nach zwei Jahren an die Überprüfung Ihrer Patientenverfügung erinnert – so haben Sie die Sicherheit, dass die Aktualisierung nicht vergessen geht. Dazu werden Name und Adresse in der Patientenverfügungs-Datenbank von GGG Voluntas registriert.
Kosten
Die Hinterlegung bei der Medizinischen Notrufzentrale MNZ und die Registrierung in der Datenbank von GGG Voluntas kosten CHF 50.00 (inkl. 7.6% MwSt).
Wie gehen Sie vor
- Erstellen Sie Ihre Basler Patientenverfügung auf der Website
- Drucken Sie das fertige Dokument aus.
- Datieren und unterzeichnen Sie Ihre Patientenverfügung handschriftlich.
- Machen Sie ggf. Kopien Ihrer Patientenverfügung für Ihren Arzt, Ihre Vertrauensperson oder Angehörige.
- Schicken Sie das Original in einem Couvert an: Medizinische Notrufzentrale MNZ, Marktgasse 5, 4051 Basel.
- Sie erhalten per Post den Ausweis und die Rechnung sowie nach zwei Jahren von GGG Voluntas die Erinnerung an die Aktualisierung.
Bitte beachten Sie
- Es können keine nachträglichen Änderungen an der Patientenverfügung vorgenommen werden. In diesem Fall erstellen Sie Ihre Basler Patientenverfügung neu und senden Sie wiederum zur Hinterlegung und Registrierung an die Medizinische Notrufzentrale MNZ.
- Die Gebühr von Fr. 50.— wird bei jeder Aktualisierung neu belastet. Ist die letzte Aktualisierung der Patientenverfügung länger als 15 Jahre her, so wird sie durch die Medizinische Notrufzentrale MNZ vernichtet.
- Mit der Hinterlegung der Patientenverfügung bei der Medizinischen Notrufzentrale willigen Sie ein, dass die MNZ die Patientenverfügung bei Verlangen an einen Arzt / eine Ärztin bzw. ans Spital übermittelt. Die MNZ schliesst jegliche Haftung, die sich aus der Übermittlung ergeben, aus.
