Hinterlegung

Verschiedene Möglichkeiten

Es empfiehlt sich, die ausgefüllte und unterschriebene Patientenverfügung so aufzubewahren, dass sie im Bedarfsfall auch für andere (Arzt/Ärztin, Vertrauensperson) zugänglich ist. Das kann zum Beispiel bei Ihnen zu Hause sein oder bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin. 

Zusätzlich bietet Ihnen die MNZ - Stiftung Medizinische Notrufzentrale Basel, 061 261 15 15, die Möglichkeit an, Ihre ausgefüllte und unterschriebene Patientenverfügung gegen eine Gebühr zu hinterlegen. Diese Hinterlegung hat den Vorteil, dass Ihre Patientenverfügung im Bedarfsfall an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr abgerufen und an einen Arzt oder eine Ärztin (bzw. ans Spital) übermittelt werden kann.

Persönlicher Ausweis

Bei Hinterlegung Ihrer Verfügung bei der Stiftung MNZ erhalten Sie einen persönlichen Ausweis, der über das Vorhandensein Ihrer Patientenverfügung informiert. Darauf ist auch die Telefonnummer angegeben, unter welcher Ihre Patientenverfügung einfach und unkompliziert angefordert werden kann.

Erinnerung

Zusätzlich werden Sie durch die Stiftung MNZ nach zwei bis drei Jahren an die Überprüfung Ihrer Patientenverfügung erinnert – so haben Sie die Sicherheit, dass die Aktualisierung nicht vergessen geht. 

Kosten

Die Hinterlegung bei der Stiftung MNZ kostet CHF 60.00 (plus MwSt).

Wie gehen Sie vor

  1. Erstellen Sie Ihre Basler Patientenverfügung auf der Website.
  2. Drucken Sie das fertige Dokument aus.
  3. Datieren und unterzeichnen Sie Ihre Patientenverfügung handschriftlich.
  4. Machen Sie ggf. Kopien Ihrer Patientenverfügung für Ihren Arzt, Ihre Vertrauensperson oder Angehörige.
  5. Schicken Sie das Original in einem Couvert an: MNZ - Stiftung Medizinische Notrufzentrale, Lindenhofstrasse 30, 4052 Basel
  6. Sie erhalten per Post den Ausweis und die Rechnung sowie nach zwei bis drei Jahren die Erinnerung an die Aktualisierung.

Bitte beachten Sie

  • Es können keine nachträglichen Änderungen an der Patientenverfügung vorgenommen werden. In diesem Fall erstellen Sie Ihre Basler Patientenverfügung neu und senden sie wiederum zur Hinterlegung und Registrierung an die Stiftung MNZ. 
  • Die Gebühr von Fr. 60.— wird bei jeder Aktualisierung neu belastet. Ist die letzte Aktualisierung der Patientenverfügung länger als 15 Jahre her, so wird sie durch die Stiftung MNZ vernichtet.
  • Mit der Hinterlegung der Patientenverfügung bei der Stiftung MNZ willigen Sie ein, dass die MNZ die Patientenverfügung bei Verlangen an einen Arzt / eine Ärztin bzw. ans Spital übermittelt. Die Stiftung MNZ schliesst jegliche Haftung, die sich aus der Übermittlung ergeben, aus.
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