Aktualisierung

GGG Voluntas, das Felix Platter-Spital Basel, die Medizinische Gesellschaft Basel und das Universitätsspital Basel empfehlen, dass Sie Ihre Patientenverfügung regelmässig, d.h. alle zwei bis drei Jahre, auf ihren Inhalt überprüfen und gegebenenfalls neu erstellen. 

Auch wenn keine Änderung nötig ist, wird empfohlen spätestens nach fünf Jahren Ihre Patientenverfügung neu zu datieren und zu unterzeichnen. Je aktueller eine Patientenverfügung ist und je konkreter sie auf die bestehende medizinische Situation zutrifft, desto unzweifelhafter ist ihre Rolle im Entscheidungsprozess.

Wenn Sie Ihre Basler Patientenverfügung bei der MNZ – Stiftung Medizinische Notrufzentrale Basel hinterlegt haben, dann werden Sie nach zwei bis drei Jahren angeschrieben und daran erinnert, Ihre Verfügung zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern.

Bei der Hinterlegung Ihrer erneuerten Patientenverfügung gehen Sie gleich vor wie bei einer Ersthinterlegung. Mehr dazu lesen Sie hier. Die Stiftung MNZ registriert Ihr neues Original und vernichtet die bereits bestehende Verfügung. Sie erhalten einen neuen Ausweis per Post zugestellt – aber auch erneut eine Rechnung für die Hinterlegung.

 

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